AGB

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Plantamedium Fachagentur für Agrar, Ernährung und Tier, Warendorf, gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

b) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

c) Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.


2. Vertragsschluss

a) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

b) Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Übersendung der Rechnung.


3. Vertragsgegenstand

a) Der Leistungsumfang bestimmt sich nach dem von uns schriftlich bestätigten Auftrag.

b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (z.B. durch Unterzeichnung eines Besprechungsprotokolls durch beide Parteien bzw. deren Vertreter).

c) Soweit nichts anderes vereinbart, können wir uns zur Auftragsausführung sachverständiger Dritter (Unterauftragnehmer) bedienen.


4. Mitwirkungspflichten

a) Der Auftraggeber unterstützt uns bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Insbesondere hat der Auftraggeber uns alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

b) Der Auftraggeber hat auf unser Verlangen hin die Druckfreigabe und Freigaben für Korrekturen zu erteilen.

c) Der Auftraggeber bevollmächtigt uns, Verträge über Leistungen, die wir von Dritten beziehen (z.B. Druckaufträge) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abzuschließen. Die Abrechnung geschieht dann unmittelbar zwischen den Vertragspartnern, also zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. Soweit wir zu Geschäften im Namen des Auftraggebers befugt sind, sind wir von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

d) Vom Auftraggeber gelieferte Texte und Bilder sowie Inhalte und Links auf Seiten im Internet dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Wir überprüfen die Inhalte nicht auf mögliche Rechtsverstöße. Im Übrigen gilt Nr. 11 Buchstabe f).


5. Vergütung

a) Soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, erfolgt unsere Vergütung grundsätzlich nach Zeitaufwand. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwands sind unsere jeweils gültigen Vergütungssätze.

b) Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung getroffen, deren Erbringung der Auftraggeber aber den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat er die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von der Agentur für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

c) Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter.

d) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so können wir eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

e) Mehrkosten aufgrund nachträglicher Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden von diesem getragen.

e) Materialkosten (Farbkopien, Ausdrucke, Datenspeicherungen etc.), die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

f) Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Auftraggeber weiterberechnet wird, können wir eine Handling Fee in Höhe von 15% auf die Nettosumme der vereinbarten Fremdleistungen erheben.

g) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, schließen unsere Preise Verpackung, Porto, Fracht und sonstige Versandkosten nicht ein.

j) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifvertragsabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten.

k) Erfolgt eine Abrechnung nach Zeithonorar, sind wir berechtigt, in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach dem jeweiligen geleisteten Arbeitsaufwand und den angefallenen Auslagen zu erstellen.


6. Lieferung

a) Termine zur Leistungserbringung bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

b) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) haben wir nicht zu vertreten und berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

c) Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt oder es dem Auftraggeber unzumutbar ist, hat der Auftraggeber bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einzuräumen.

d) Teillieferungen sind zulässig, sofern diese nach der Natur des Vertrages nicht völlig unbrauchbar sind.

e) Unsere Haftung bei Leistungs- bzw. Lieferverzug richtet sich nach Nr. 11 dieser AGB.


7. Abnahme

a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk abzunehmen, wenn es zumindest im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Auf unser Verlangen ist der Auftraggeber jederzeit auch zu Teilabnahmen verpflichtet, insbesondere zur Abnahme von Entwürfen, Druckvorlagen, etc.

b) Wird eine Arbeit dem Auftraggeber übergeben, so hat dieser seine Vorbehalte unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen geltend zu machen. Die Geltendmachung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Unterbleibt die Geltendmachung, so gilt die übergebene Arbeit als abgenommen.

c) Erfolgt keine Übergabe und wird der Auftraggeber von uns schriftlich über die Fertigstellung informiert, gilt die Abnahme zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens als erfolgt, wenn der Auftraggeber trotz Hinweises auf die vorgesehenen Folgen seines Verhaltens die Agenturleistungen nicht innerhalb dieser zwei Wochen ausdrücklich beanstandet.


8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen dem Auftraggeber übergebenen Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen vor. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Auftraggeber tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung ist der Auftraggeber ermächtigt.


9. Zahlungsbedingungen

a) Die vereinbarte Vergütung ist nach Erhalt der Rechnung sofort ohne Abzug fällig.

b) Gerät der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

c) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen uns, auch während der Laufzeit des Vertrags, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

d) Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

e) Bis zum vollständigen Ausgleich unserer fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung haben wir an uns überlassenen Unterlagen, Materialien etc. ein Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB sowie ein vertragliches Pfandrecht.

f) Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden von uns erstellte Internetpräsentationen bzw. webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet für die Dauer der Zahlungsverzögerung entfernt. Die Kosten für die Wiedereinstellung von Internetpräsentationen bzw. webbasierten Softwarelösungen trägt der Auftraggeber.


10. Mängelrügen und Gewährleistung

a) Der Auftraggeber hat ihm übergebene Arbeiten unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Hierzu gehören auch zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse. Gewährleistungsansprüche hinsichtlich erkennbarer Mängel sind uns gegenüber unverzüglich nach der Übergabe geltend zu machen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Reinlayouterklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Reinlayouterklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden oder erkannt werden konnten.

b) Die Geltendmachung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. In jedem Fall verjähren die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers innerhalb von 12 Monaten nach der Abnahme.

c) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

d) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg beträgt der Prozentsatz 20%, unter 2.000 kg 15%. Berechnet wird die gelieferte Menge.

e) Berechtigte und rechtzeitig angezeigte Mängel beseitigen wir nach Wahl des Auftraggebers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.


11. Haftung

a) Wir haften wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

b) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung auf die vereinbarte Auftragsvergütung begrenzt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

c) Falls wir notwendige Fremdleistungen in Auftrag geben, sind die jeweiligen Auftragnehmer nicht unsere Erfüllungsgehilfen.

d) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haften wir insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

e) Wir übernehmen keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit von Werbemaßnahmen. In keinem Fall haften wir wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.

f) Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt. Sollten Dritte uns wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns von jeglicher Haftung freizustellen und die Kosten zu ersetzen, die uns wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.


12. Media-Aufträge

Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen für eigene Rechnung zu für den Auftraggeber möglichst günstigen tariflichen Bedingungen. Wir erhalten die Zahlung für alle Werbemaßnahmen, in denen wir für den Auftraggeber als Mittler auftreten, im Voraus.


13. Geheimhaltungspflicht, Aufbewahrungspflicht

a) Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrags verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind.

b) Wir sind nicht verpflichtet, die von uns im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren oder herauszugeben. Wir haften insbesondere nicht für den ordnungsgemäßen Bestand der Daten


14. Urheber- und Nutzungsrechte; Impressum

a) Soweit Auftragsergebnisse (z.B. Bilder, Grafiken, Texte, Konzepte, Programmierungen, Internetseiten, webbasierte Softwarelösungen) urheberrechtsfähig sind, bleiben wir Urheber. Wir gewähren dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig.

b) Die Abänderung und das Kopieren dieser Werke oder seiner Teile – gleich in welcher Form – bedürfen unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt uns, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

c) Wir sind berechtigt, auf den erbrachten Leistungen als Urheber genannt zu werden, es sei denn der Auftraggeber hat ein überwiegendes Interesse daran, dass wir nicht als Urheber genannt werden. Dies gilt auch für von uns erstellte Internetpräsentationen.

f) Vorschläge des Auftraggebers oder dessen sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

g) Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Wir können den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzugs widerrufen.


15. Kündigung

a) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

b) Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

c) Werden durch die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, Rechte Dritter verletzt, gegen gesetzliche Verbote verstoßen, zur Speicherung oder Verbreitung von pornographischen Materials u.ä. verwendet, kann der Vertrag von uns fristlos gekündigt werden.

d) Im Falle einer Kündigung des Auftraggebers ist für die bis dahin erbrachten Leistungsteile die dafür in der Auftragsbeschreibung jeweils vereinbarte anteilige Vergütung ohne jeden Abzug zu zahlen. Für noch nicht erbrachte Leistungsteile ist die dafür in der Auftragsbeschreibung vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und abzüglich eines durch anderweitigen Einsatz der Arbeitskraft erzielten oder erzielbaren Erwerbs zu zahlen. Um diese Abzüge und damit das Risiko einer Kündigung für die Parteien berechenbar zu machen, wird insoweit eine Pauschale von 50% der Auftragssumme vereinbart. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.

  1. Abwerbungsverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter der Agentur abzuwerben oder ohne Zustimmung der Agentur anzustellen oder mit diesen ein Auftragsverhältnis als Selbstständige zu begründen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine von der Agentur der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.


17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für die Leistung und Zahlung sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Warendorf. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Münster. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es unter Kaufleuten mit Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.


18. Schlussbestimmung

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.